Rechtliches
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir wollen, dass alle Menschen CraftTandem nutzen können, auch mit Einschränkungen beim Sehen, Hören, Bewegen oder Verstehen. Diese Erklärung beschreibt den aktuellen Stand.
Dieses Dokument ist ein sorgfältig vorbereiteter Entwurf und wird vor dem Produktivstart juristisch geprüft. Mit eckigen Klammern markierte Angaben sind Platzhalter und werden vor Veröffentlichung durch die echten Betreiberdaten ersetzt.
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die öffentlichen Seiten von CraftTandem (Startseite, Anfrage stellen, Statusabfrage, Hilfe, Rechtstexte) sowie für die angemeldeten Bereiche für Kunden und Betriebe.
Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA bzw. die harmonisierte Norm EN 301 549.
2. Stand der Vereinbarkeit
CraftTandem ist teilweise mit den genannten Anforderungen vereinbar. Die Seiten werden laufend mit automatischen Prüfungen (Kontrast, Beschriftungen, Rollen) und gezielten Tastaturtests geprüft; eine vollständige manuelle Prüfung mit Screenreadern steht noch aus.
Umgesetzt sind unter anderem: Tastaturbedienung mit sichtbarem Fokus, Sprunglink zum Inhalt, Hell-, Dunkel- und Systemdarstellung, Unterstützung reduzierter Bewegung, beschriftete Formularfelder mit verknüpften Fehlermeldungen und Hinweisen, Statusmeldungen für Screenreader sowie Kontexthilfe zu Eingabefeldern in Deutsch und Englisch.
3. Bekannte Einschränkungen
Die manuelle Prüfung mit Screenreadern (z. B. NVDA, VoiceOver) ist noch nicht abgeschlossen; einzelne Ansagen können daher unvollständig sein.
Deutsche Texte verwenden durchgängig Umlaute; einzelne Fachbegriffe bleiben englisch.
Auf schwachen Mobilgeräten kann der Seitenaufbau spürbar verzögert sein.
Wir arbeiten an diesen Punkten und aktualisieren diese Erklärung bei jeder wesentlichen Änderung.
4. Rückmeldung und Kontakt
Haben Sie Barrieren bemerkt oder benötigen Sie Inhalte in einer anderen Form? Schreiben Sie uns an [noch nicht hinterlegt] oder rufen Sie uns an unter [noch nicht hinterlegt]. Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
5. Durchsetzungsverfahren
Erhalten Sie keine zufriedenstellende Antwort, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden: in Österreich an das [Sozialministeriumservice, Kontaktdaten], in Deutschland an die [Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Kontaktdaten].
6. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 4. Oktober 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.